Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

Durch die Erteilung Ihres Auftrages erkennen Sie die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen


1. Baustelle einrichten und abräumen An- und Abfahrt
Bohrarbeiten je Einsatz (Preis s. Liste)
Sägearbeiten je Einsatz (Preis s. Liste)


2. Bohr-, Achsen- und Sägeschnittlinien
Einmessen und Anzeichnen der Bohrachsen und Schnittlinien erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage der Bohrachsen und Sägeschnittlinien ergeben, trägt der Auftraggeber die Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.


3. Reinigung des Arbeitsplatzes
Bei der Auftragsannahme geht die Fa. CBS GmbH davon aus, dass es sich bei Ihrem Arbeitsplatz um eine Rohbaustelle handelt. Die Fa. CBS GmbH wird bemüht sein, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. Wird vom Auftraggeber eine besondere Reinigung verlangt, werden diese zu den unter Pos. 7 angegebenen Stundenlohnsätzen berechnet.


4. Arbeitsunterbrechung
Die Arbeitsdurchführung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Fa. CBS GmbH -Einsatzleitung unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, welche die CBS GmbH nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.


5. Gerüste
Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Arbeitsgerüst kostenlos nach den Richtlinien der BG aufzustellen und vorzuhalten.Wird das Gerüst von der Fa. CBS GmbH gestellt, werden die Fremdkosten zuzüglich 10 %  weiterbelastet. Eigener Arbeitsaufwand wird zu den Stunden-lohnsätzen berechnet.

6. Überstunden, Nacht- und Sonntagszuschläge
Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.


7. Warte- und Stillstandszeiten
Für Warte- und Stillstandszeiten, welche die Fa. CBS GmbH nicht zu vertreten hat, werden folgende Sätze in Rechnung gestellt: Je Arbeitskraft (Preis s. Liste)


8. Sicherheit

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die Fa. CBS GmbH zur sofortigen Einstellung der Arbeit.

9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle er-geben, erfolgt  die Berechnung gemäß der  gültigen Preisliste. Die Rechnungen der Fa. CBS GmbH werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, erstellt die Fa. CBS GmbH Abschlagrechnungen entsprechend dem Baufortschritt. Auch die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum fällig.
Evtl. Rechnungsänderungen oder Kürzungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung der CBS GmbH schriftlich mit Begründung mitzuteilen.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug, berechtigt dies die CBS GmbH zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen. Die Fa. CBS GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstreicht. Das setzen einer Nachfrist ist entbehrlich bei Vermögensverfall des Auftraggebers. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die CBS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.m. zu berechnen. Das Recht der Fa. CBS GmbH einen weiteren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Haftung
Die Fa. CBS GmbH oder von Ihr bestellte Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen nur für Schäden, die durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach aus dem Umfang der von der Fa. CBS GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflicht begrenzt. Die Haftung für Wasserschäden, sowie für unvorhergesehene Schäden, ist ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch die Fa. CBS GmbH hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

11. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zu VOB Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.

12.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.

13. Strom und Wasser

Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 20 m zur Bohr- bzw. Sägeposition kostenlos zu stellen:
Strom: 220/380 V - 16 A - 380 V - 32 A (evtl. 63 A)Wasser:
Wasser: mind. 1 bar Druck, Max. ½ bis ¾ Schraubanschluß

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Recklinghausen

CBS GmbH
Betonbohr- u. Sägetechnik
Tiroler Straße 1
45659 Recklinghausen